Kostenlos anfangen, günstiger werden
Es gibt keine Grundgebühr, kein Abonnement und keine Einrichtungskosten. Wir verdienen erst, wenn Sie verdienen — und je mehr Sie über Evovento verkaufen, desto weniger behalten wir ein.
Vermittlungsprovision
Gestaffelt nach dem Umsatz, den Sie innerhalb von zwölf Monaten über Evovento erzielen. Die nächste Stufe greift automatisch, sobald die Schwelle erreicht ist. Sie müssen nichts beantragen und nichts unterschreiben.
Einstieg
10 %
Jahresumsatz bis CHF 5’000.00
Aufbau
8 %
Jahresumsatz bis CHF 20’000.00
Etabliert
6 %
Jahresumsatz ab CHF 20’001.00
Massgeblich ist der Satz, der zum Zeitpunkt der einzelnen Buchung galt. Rutschen Sie in eine bessere Stufe, gilt sie für alles, was danach gebucht wird — rückwirkend abgerechnet wird nicht, in keine Richtung.
Ein Beispiel
Ein Kochkurs mit 12 Plätzen zu CHF 45.00. Alle Plätze verkauft, Einnahmen CHF 540.00.
| Stufe | Satz | Provision | Sie erhalten |
|---|---|---|---|
| Einstieg Ihr Start | 10 % | − CHF 54.00 | CHF 486.00 |
| Aufbau | 8 % | − CHF 43.20 | CHF 496.80 |
| Etabliert | 6 % | − CHF 32.40 | CHF 507.60 |
Die Teilnehmenden zahlen in jedem Fall zusammen CHF 540.00. Die Provision trägt der Veranstalter, nicht der Gast — auf den ausgeschriebenen Ticketpreis kommt nie etwas dazu.
Was nichts kostet
| Leistung | Preis | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Konto anlegen und nutzen | CHF 0.00 | — |
| Kostenlose Anlässe anlegen und durchführen | CHF 0.00 | — |
| Einladungen, Zusagen, Warteliste, Eventchat | CHF 0.00 | — |
| Kostenpflichtigen Anlass anlegen und veröffentlichen | CHF 0.00 | — |
| Ticket buchen | Ticketpreis | Teilnehmende |
| Vermittlung einer bezahlten Buchung | 6–10 % | Veranstalter |
| Rückerstattung an Teilnehmende | CHF 0.00 | — |
| Freigabe der Einnahmen nach dem Anlass | CHF 0.00 | — |
Eine Ausnahme, damit sie nicht überrascht
Sagen Sie einen Anlass ab, erhalten alle Teilnehmenden den vollen Betrag zurück. Die Gebühren, die der Zahlungsdienstleister für diese Rückerstattungen berechnet, tragen Sie. Das ist keine Strafe, sondern die Weitergabe von Kosten, die tatsächlich anfallen.
Mehrwertsteuer
Evovento ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig (MWSTG Art. 10 Abs. 2, Umsatzgrenze CHF 100'000). Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben und keine ausgewiesen. Sobald sich das ändert, steht es hier und in den AGB.
Ob Ihr eigener Anlass mehrwertsteuerpflichtig ist, hängt von Ihren Verhältnissen ab. Diese Beurteilung nehmen wir Ihnen nicht ab; Näheres in den Veranstalterbedingungen.
Gut zu wissen
- Pro Buchungsvorgang lassen sich bis zu 10 Plätze auf einmal buchen.
- Legen Sie keine eigene Stornofrist fest, gilt 48 Stunden vor Beginn.
- Abgerechnet wird ausschliesslich in Schweizer Franken.
Grössere Kontingente, wiederkehrende Formate oder ein Sonderfall? Schreiben Sie an info@evovento.ch.