Veranstalterbedingungen
Fassung 2026-09-08
Ergänzend zu den AGB gelten diese Bedingungen für alle, die auf Evovento kostenpflichtige Anlässe anbieten.
1. Geltung
Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Latifi Events („Evovento") und Personen oder Organisationen, die über die Plattform kostenpflichtige Anlässe anbieten („Veranstalter"). Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen für das Verhältnis zwischen Evovento und dem Veranstalter vor.
2. Rollenverteilung und Geldfluss
Der Veranstalter ist Vertragspartner der Teilnehmenden und schuldet die Veranstaltung. Evovento vermittelt die Buchung und steuert den Zahlungsvorgang. Evovento wird dadurch weder Veranstalterin noch Zahlungsempfängerin und schuldet die Veranstaltung nicht.
Die Teilnehmenden zahlen auf das Händlerkonto des Veranstalters beim Zahlungsdienstleister. Evovento führt kein Sammelkonto und ist zu keinem Zeitpunkt im Besitz dieser Beträge. Der Veranstalter unterhält zu diesem Zweck eine eigene Vertragsbeziehung zum Zahlungsdienstleister; dessen Bedingungen gelten zusätzlich.
3. Voraussetzungen
- Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz.
- Ein auf denselben Namen lautendes Bankkonto (IBAN) für die Auszahlung. Auszahlungen an Dritte sind ausgeschlossen.
- Eine abgeschlossene Identitätsprüfung beim Zahlungsdienstleister. Sie beruht auf dem Geldwäschereigesetz und wird nicht von Evovento durchgeführt. Ohne sie bleiben Einnahmen zurückgestellt.
- Erforderliche Bewilligungen, Versicherungen und Auflagen für den jeweiligen Anlass liegen vor. Deren Beschaffung ist Sache des Veranstalters.
4. Provision und Abrechnung
Evovento behält eine Vermittlungsprovision auf bezahlte Buchungen ein. Ohne Abo gilt der Regelsatz; ein freiwilliges, kostenpflichtiges Gebühren-Abo senkt ihn:
| Stufe | Voraussetzung | Satz |
|---|---|---|
| Standard | ohne Abo | 6 % |
| Wachstum | Gebühren-Abo, CHF 49 pro Monat | 4 % |
| Partner | Gebühren-Abo, CHF 129 pro Monat | 2 % |
Ein Abo wird im Betreiberportal abgeschlossen, monatlich abgerechnet und verlängert sich automatisch; es kann jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden, der Preis wird vor dem Abschluss angezeigt. Ein Wechsel auf eine höhere Stufe wirkt sofort und wird anteilig verrechnet, ein Wechsel auf eine tiefere Stufe ab der nächsten Periode. Der gesenkte Satz gilt für Buchungen, die nach Abschluss des Abos getätigt werden; massgeblich für eine einzelne Buchung ist stets der Satz, der im Zeitpunkt dieser Buchung galt. Endet das Abo, gilt für danach getätigte Buchungen wieder der Regelsatz.
Für Veranstalter, die Buchungen über ein eigenes Buchungssystem abwickeln, bietet Evovento ein separates Connect-Abo (CHF 59 pro Monat) an: Gäste werden zum System des Veranstalters weitergeleitet, es fällt keine Vermittlungsprovision an. Es kann nicht mit einem Gebühren-Abo kombiniert werden.
Von Evovento fallen keine weiteren Gebühren an: kein Einrichtungsbeitrag, keine Grundgebühr, keine Auszahlungsgebühr. Kostenlose Anlässe sind vollständig gebührenfrei.
Nicht enthalten sind die Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters. Sie werden von diesem erhoben, richten sich nach dem verwendeten Zahlungsmittel und werden von Evovento nicht übernommen. Sie gehen zulasten des Veranstalters und werden zusammen mit der Provision von dem Betrag abgezogen, der ihm freigegeben wird. Dasselbe gilt für die Gebühren, die bei Rückbuchungen anfallen; für Rückerstattungen gilt der folgende Absatz.
Bearbeitungsgebühr bei Rückerstattungen: Der Zahlungsdienstleister erstattet seine Bearbeitungsgebühr nie. Storniert eine teilnehmende Person, wird die Gebühr vom Erstattungsbetrag abgezogen — sie trägt sie. Der Veranstalter kann in seinen Einstellungen festlegen, diese Gebühr aus Kulanz selbst zu tragen; sie wird dann seinem Konto beim Zahlungsdienstleister belastet. Sagt der Veranstalter selbst ab, trägt er die Gebühr in jedem Fall. Ein negativer Saldo auf seinem Konto beim Zahlungsdienstleister wird von diesem mit künftigen Zahlungseingängen verrechnet oder direkt eingezogen. Evovento trägt Bearbeitungsgebühren in keinem Fall. Diese Regel legt der Anbieter bei der Aktivierung seines Kontos ausdrücklich fest; ohne diese Entscheidung sind keine bezahlten Buchungen möglich. Entscheidet er sich, die Gebühren selbst zu tragen, bestätigt er zugleich, dass er für einen daraus entstehenden Negativsaldo seines Kontos beim Zahlungsdienstleister haftet — Evovento trägt diese Gebühren in keinem Fall.
Es steht dem Veranstalter frei, diese Gebühren bei der Festsetzung seines Ticketpreises zu berücksichtigen. Ein gesonderter Zuschlag im Bezahlvorgang ist dagegen ausgeschlossen: der ausgeschriebene Ticketpreis ist der Betrag, den Teilnehmende zahlen (Ziff. 6 Abs. 2).
Die günstigere Stufe gilt ab Erreichen der Schwelle und wirkt nur für danach getätigte Buchungen. Massgeblich für die einzelne Buchung ist der Satz im Zeitpunkt dieser Buchung. Eine Änderung der Staffel selbst wird mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt und wirkt nicht zurück.
Zu jeder Freigabe erhält der Veranstalter eine Aufstellung mit den zugrunde liegenden Buchungen, den einbehaltenen Provisionen und allfälligen Verrechnungen.
5. Sperre und Freigabe
Die Einnahmen sind bis zum Ende des Anlasses gesperrt; der Veranstalter kann bis dahin nicht darüber verfügen. Das ist kein Zahlungsziel zu seinen Lasten, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Absage jederzeit vollständig erstattet werden kann.
Nach dem Ende des Anlasses wird innerhalb von 5 Werktagen freigegeben. Der weitere Zahlungslauf auf das Bankkonto richtet sich nach den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Evovento kann eine Freigabe zurückstellen, solange begründete Zweifel an der Durchführung des Anlasses bestehen, die Identitätsprüfung offen ist, ein Verdacht auf Missbrauch besteht oder Rückerstattungs- beziehungsweise Rückbuchungsforderungen zu erwarten sind. Der Veranstalter wird über Grund und voraussichtliche Dauer unterrichtet.
6. Pflichten des Veranstalters
- Der Anlass findet statt wie beschrieben — Datum, Ort, Inhalt und Platzzahl stimmen.
- Preisangaben sind vollständig. Vor Ort dürfen keine zusätzlichen Pflichtbeträge verlangt werden, die nicht ausgeschrieben waren.
- Eine Absage wird unverzüglich über die Plattform erfasst, damit die Rückerstattung anlaufen kann.
- Die Stornobedingungen legt der Veranstalter selbst fest — als Frist oder als Staffel — und ist ab der Veröffentlichung daran gebunden. Solange bezahlte Buchungen bestehen, darf er sie nur zugunsten der Teilnehmenden ändern.
- Der Veranstalter deklariert ein allfälliges Mindestalter bei der Veröffentlichung und kontrolliert es am Eingang anhand eines amtlichen Ausweises. Die Plattform prüft die Identität der Teilnehmenden nicht; die Einlasskontrolle ist Sache des Veranstalters. Verweigert er einer Person den Einlass, weil Alter oder Identität nicht mit der Buchung übereinstimmen, gilt Ziff. 8 Abs. 4 — ein Erstattungsanspruch besteht nicht.
- Anfragen von Teilnehmenden werden in angemessener Frist beantwortet.
- Personendaten der Teilnehmenden werden ausschliesslich zur Durchführung des Anlasses verwendet. Werbung, Weitergabe oder Weiterverwendung sind unzulässig.
- Buchungen werden nicht ausserhalb der Plattform abgewickelt, um die Provision zu umgehen.
7. Unzulässige Anlässe
Über die Plattform dürfen insbesondere nicht angeboten werden:
- Glücksspiele, Lotterien und Wetten
- Anlässe mit rechtswidrigem, gewaltverherrlichendem oder diskriminierendem Inhalt
- Anlässe, die gegen jugendschutzrechtliche Vorgaben verstossen
- der Verkauf von Waren, Gutscheinen, Finanz- oder Versicherungsprodukten sowie Leistungen ohne Bezug zum Anlass
- Anlässe, die ausschliesslich der Anwerbung für Vertriebssysteme dienen
- Anlässe, deren Durchführung eine fehlende Bewilligung voraussetzt
Evovento kann einen Anlass entfernen, wenn er gegen diese Regeln verstösst. Bestehen bereits bezahlte Buchungen, werden diese vollständig erstattet.
8. Absage und Rückerstattung
Sagt der Veranstalter ab, erhalten alle zahlenden Teilnehmenden den vollen Betrag zurück — unabhängig von jeder Stornofrist. Die Zahlungsgebühren dieser Rückerstattungen trägt der Veranstalter; sie werden seinem Konto beim Zahlungsdienstleister belastet und mit den nächsten Zahlungseingängen verrechnet. Reicht das nicht aus, wird der Fehlbetrag in Rechnung gestellt.
Storniert eine teilnehmende Person innerhalb der Stornobedingungen, gilt Ziff. 4: die Bearbeitungsgebühr des Zahlungsdienstleisters wird vom Erstattungsbetrag abgezogen, sofern der Veranstalter nicht eingestellt hat, sie selbst zu tragen.
Wiederholte Absagen ohne triftigen Grund können zum Ausschluss von der Plattform führen.
Wird einer Person der Einlass verweigert, weil ihr Alter unter dem deklarierten Mindestalter liegt oder ihre Identität nicht mit der Buchung übereinstimmt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Auf diese Folge wird vor der Buchung hingewiesen. Die Kontrolle obliegt dem Veranstalter (Ziff. 6); eine ohne Kontrolle gewährte Teilnahme geht nicht zulasten von Evovento.
9. Rückbuchungen
Bucht eine zahlende Person ihre Zahlung über ihre Bank zurück (Chargeback), trägt der Veranstalter den zurückgebuchten Betrag sowie die vom Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühr, sofern die Rückbuchung auf einen Umstand aus seinem Bereich zurückgeht — namentlich auf eine nicht erbrachte oder wesentlich abweichende Leistung. Evovento unterrichtet den Veranstalter und gibt ihm Gelegenheit, Nachweise für die Durchführung beizubringen.
Geht die Rückbuchung auf einen Umstand aus dem Bereich von Evovento oder des Zahlungsdienstleisters zurück, trägt sie Evovento.
10. Steuern und Abgaben
Der Veranstalter ist für die steuerliche Behandlung seiner Einnahmen selbst verantwortlich, einschliesslich Mehrwertsteuer, Sozialversicherungsabgaben und allfälliger Urheberrechts- oder Veranstaltungsabgaben. Evovento nimmt keine Beurteilung vor und schuldet keine Beratung. Evovento selbst ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig und weist keine Mehrwertsteuer aus.
11. Grenzen
Pro Buchungsvorgang können höchstens 10 Plätze auf einmal gebucht werden. Grössere Kontingente sind auf Anfrage möglich: info@evovento.ch.
12. Laufzeit und Beendigung
Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Bereits bestehende Buchungen sind davon nicht berührt: sie werden entweder durchgeführt und abgerechnet oder vollständig erstattet.
13. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen werden mit einem neuen Fassungsstand veröffentlicht und mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit mitgeteilt. Wer nicht widerspricht, gilt als einverstanden; im Widerspruchsfall endet die Zusammenarbeit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Evovento (Wetzikon ZH).