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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-08-07

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Evovento-App und dieser Website.

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Anbieterin der Plattform ist Latifi Events (Einzelunternehmen, 8620 Wetzikon ZH, Schweiz), nachfolgend „Evovento". Vollständige Angaben im Impressum.

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Evovento-App und der Website evovento.ch (zusammen „Plattform"). Abweichende Bedingungen von Nutzerinnen und Nutzern gelten nur, wenn Evovento ihnen schriftlich zugestimmt hat.

Für Personen, die kostenpflichtige Anlässe anbieten, gelten ergänzend die Veranstalterbedingungen. Widersprechen sich beide Texte, gehen die Veranstalterbedingungen für das Verhältnis zwischen Evovento und dem Veranstalter vor.

2. Was die Plattform ist — und was nicht

Evovento vermittelt Veranstaltungen: wir bringen Gastgeber und Teilnehmende zusammen und steuern den Buchungs- und Zahlungsvorgang. Evovento ist weder Veranstalterin noch Zahlungsempfängerin.

Der Vertrag über die Teilnahme kommt zwischen Gastgeber und Teilnehmenden zustande. Für Durchführung, Inhalt und Sicherheit einer Veranstaltung ist der Gastgeber verantwortlich. Die Zahlung fliesst auf dessen Händlerkonto beim Zahlungsdienstleister; Evovento schuldet den Betrieb der Plattform und die korrekte Auslösung von Buchung, Sperre, Freigabe und Rückerstattung.

3. Konto

Für ein Konto ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich; für das Anbieten kostenpflichtiger Anlässe Volljährigkeit. Die Angaben müssen zutreffen; ein Konto ist persönlich und nicht übertragbar. Zugangsdaten sind geheim zu halten.

Für kostenpflichtige öffentliche Anlässe kann eine einmalige Identitätsprüfung verlangt werden. Sie wird vom Zahlungsdienstleister durchgeführt und beruht auf gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäschereibekämpfung.

4. Kostenlose Veranstaltungen

Für kostenlose Veranstaltungen fallen keine Gebühren an. Zu- und Absagen sind jederzeit möglich; ist die Teilnehmerzahl erreicht, rückt man auf eine Warteliste und automatisch nach, sobald ein Platz frei wird.

5. Kostenpflichtige Veranstaltungen

5.1 Buchung und Zahlung

Mit dem Abschluss der Zahlung ist der Platz gebucht. Die Zahlung läuft über einen externen, in der Schweiz zugelassenen Zahlungsdienstleister. Eine Buchung gilt erst als bestätigt, wenn dieser die Zahlung bestätigt hat — nicht schon mit der Rückkehr aus dem Bezahlvorgang.

Der Betrag wird dem Händlerkonto des Gastgebers beim Zahlungsdienstleister gutgeschrieben. Evovento nimmt Zahlungen der Teilnehmenden nicht entgegen und führt kein Sammelkonto.

Karten- und Kontodaten werden von Evovento nicht erhoben, nicht übermittelt und nicht gespeichert.

5.2 Preise und Gebühren

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der angezeigte Preis ist der Preis, den Teilnehmende zahlen. Es kommen keine Gebühren hinzu.

Von diesem Betrag behält Evovento eine Vermittlungsprovision ein. Sie ist nach dem Umsatz gestaffelt, den der Gastgeber innerhalb von zwölf Monaten über die Plattform erzielt:

  • 10 % — Jahresumsatz bis CHF 5’000.00
  • 8 % — Jahresumsatz bis CHF 20’000.00
  • 6 % — Jahresumsatz ab CHF 20’001.00

Die günstigere Stufe gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Schwelle erreicht ist, und wirkt nur für danach getätigte Buchungen. Massgeblich für eine einzelne Buchung ist stets der Satz, der im Zeitpunkt dieser Buchung galt; eine spätere Änderung wirkt weder zugunsten noch zulasten einer Partei zurück.

Evovento ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig (MWSTG Art. 10 Abs. 2). Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben und keine ausgewiesen. Ob der einzelne Anlass des Gastgebers mehrwertsteuerpflichtig ist, beurteilt der Gastgeber selbst.

Pro Buchung können höchstens 10 Plätze auf einmal gebucht werden.

5.3 Verfügbarkeit der Einnahmen

Der gutgeschriebene Betrag ist bis zum Ende der Veranstaltung gesperrt; der Gastgeber kann bis dahin nicht darüber verfügen. Diese Sperre ist die Voraussetzung dafür, dass eine Absage jederzeit vollständig erstattet werden kann.

Nach dem Ende der Veranstaltung wird der Betrag innerhalb von 5 Werktagen freigegeben, abzüglich der Vermittlungsprovision. Wann die Gutschrift auf dem Bankkonto des Gastgebers erscheint, richtet sich nach dem Auszahlungsrhythmus des Zahlungsdienstleisters.

Ausgezahlt wird ausschliesslich auf ein auf den Namen des Gastgebers lautendes Bankkonto. Ist die Identitätsprüfung nicht abgeschlossen, bleibt der Betrag gesperrt, bis sie vorliegt.

6. Stornierung und Rückerstattung

6.1 Durch Teilnehmende

Kostenlose Stornierung bis zu der Frist, die auf der Veranstaltungsseite steht (Standard: 48 Stunden vor Beginn). Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich. Die Frist wird beim Buchen als konkretes Datum angezeigt.

Eine einmal zugesagte Frist wird nicht nachträglich verschärft: solange bezahlte Buchungen bestehen, kann der Gastgeber sie nur verkürzen, nicht verlängern.

Rückerstattungen erfolgen auf dasselbe Zahlungsmittel, mit dem bezahlt wurde. Die Gutschrift beim Zahlungsdienstleister wird unverzüglich angestossen; wie lange sie bis zur Sichtbarkeit auf dem Konto braucht, bestimmt die Bank der zahlenden Person.

6.2 Durch den Gastgeber

Sagt der Gastgeber ab, erhalten alle zahlenden Teilnehmenden den vollen Betrag zurück — unabhängig von jeder Frist. Die dabei anfallenden Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der Gastgeber; sie werden mit seinen nächsten freigegebenen Einnahmen verrechnet.

Wird ein Anlass in wesentlichen Punkten geändert (Termin, Ort, Inhalt), können Teilnehmende bis zum neuen Termin kostenlos stornieren.

6.3 Häufige Stornierungen

Jede Stornierung kostet die Plattform Zahlungsgebühren. Wer innerhalb von 90 Tagen 5 Buchungen storniert, kann vorübergehend keine neuen Buchungen vornehmen. Bereits bestehende Buchungen und deren Stornorechte bleiben unberührt. Ab der 3. Stornierung wird darauf hingewiesen. Ältere Stornierungen fallen von selbst aus dem Zeitraum heraus — die Sperre löst sich also ohne Zutun wieder auf.

7. Pflichten und verbotene Inhalte

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • rechtswidrige, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder jugendgefährdende Inhalte
  • Veranstaltungen, die es nicht gibt, oder irreführende Angaben zu Preis, Ort oder Inhalt
  • Belästigung, Bedrohung oder Ausspähen anderer Nutzerinnen und Nutzer
  • gewerbliche Werbung ohne Bezug zur Veranstaltung
  • Umgehen der Plattform, um eine vermittelte Buchung ausserhalb abzuwickeln
  • automatisiertes Auslesen der Plattform sowie das Umgehen technischer Schutzmassnahmen

Verstösse können zur Entfernung von Inhalten und zur Sperrung des Kontos führen. Vor einer dauerhaften Sperrung wird die betroffene Person unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, ausser die Verzögerung würde Dritte gefährden oder Evovento rechtlich belasten. Eine Sperrung kann unter info@evovento.ch beanstandet werden; die Beanstandung wird von einer Person geprüft.

Wird ein Konto gesperrt, berührt das bestehende Buchungen und die daraus folgenden Erstattungsansprüche nicht.

8. Verfügbarkeit

Evovento bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nachfrageschwache Zeiten gelegt. Eine Störung der Plattform lässt Buchungen und Erstattungsansprüche unberührt; sie werden nachgeholt.

9. Haftung

Für die Veranstaltung haftet der Gastgeber. Für den Betrieb der Plattform und die korrekte Abwicklung von Zahlung und Rückerstattung haftet Evovento.

Evovento haftet für Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt und der Höhe nach auf den Betrag der betroffenen Buchung. Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Für Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzer einstellen, haftet Evovento nicht. Bei Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts wird dieser entfernt.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen werden mit einem neuen Fassungsstand veröffentlicht. Bei wesentlichen Änderungen wird bei der nächsten Anmeldung erneut um Zustimmung gebeten. Welcher Fassung zugestimmt wurde, wird zum Nachweis festgehalten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin (Wetzikon ZH). Zwingende Gerichtsstände zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten — namentlich Art. 32 ZPO sowie zwingende Bestimmungen am Wohnsitz von Verbrauchern im EU-/EWR-Raum — bleiben vorbehalten.

12. Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Evovento

Latifi Events
Morgenrainstrasse 39
8620 Wetzikon ZH, Schweiz

info@evovento.ch

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