Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2026-09-08
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Evovento-App und dieser Website.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin der Plattform ist Latifi Events (Einzelunternehmen, 8620 Wetzikon ZH, Schweiz), nachfolgend „Evovento". Vollständige Angaben im Impressum.
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Evovento-App und der Website evovento.ch (zusammen „Plattform"). Abweichende Bedingungen von Nutzerinnen und Nutzern gelten nur, wenn Evovento ihnen schriftlich zugestimmt hat.
Für Personen, die kostenpflichtige Anlässe anbieten, gelten ergänzend die Veranstalterbedingungen. Widersprechen sich beide Texte, gehen die Veranstalterbedingungen für das Verhältnis zwischen Evovento und dem Veranstalter vor.
2. Was die Plattform ist — und was nicht
Evovento vermittelt Veranstaltungen: wir bringen Gastgeber und Teilnehmende zusammen und steuern den Buchungs- und Zahlungsvorgang. Evovento ist weder Veranstalterin noch Zahlungsempfängerin.
Der Vertrag über die Teilnahme kommt zwischen Gastgeber und Teilnehmenden zustande. Für Durchführung, Inhalt und Sicherheit einer Veranstaltung ist der Gastgeber verantwortlich. Die Zahlung fliesst auf dessen Händlerkonto beim Zahlungsdienstleister; Evovento schuldet den Betrieb der Plattform und die korrekte Auslösung von Buchung, Sperre, Freigabe und Rückerstattung.
3. Konto
Für ein Konto ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich; für das Anbieten kostenpflichtiger Anlässe Volljährigkeit. Die Angaben müssen zutreffen; ein Konto ist persönlich und nicht übertragbar. Zugangsdaten sind geheim zu halten.
Für kostenpflichtige öffentliche Anlässe kann eine einmalige Identitätsprüfung verlangt werden. Sie wird vom Zahlungsdienstleister durchgeführt und beruht auf gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäschereibekämpfung.
4. Kostenlose Veranstaltungen
Für kostenlose Veranstaltungen fallen keine Gebühren an. Zu- und Absagen sind jederzeit möglich; ist die Teilnehmerzahl erreicht, rückt man auf eine Warteliste und automatisch nach, sobald ein Platz frei wird.
5. Kostenpflichtige Veranstaltungen
5.1 Buchung und Zahlung
Mit dem Abschluss der Zahlung ist der Platz gebucht. Die Zahlung läuft über einen externen, in der Schweiz zugelassenen Zahlungsdienstleister. Eine Buchung gilt erst als bestätigt, wenn dieser die Zahlung bestätigt hat — nicht schon mit der Rückkehr aus dem Bezahlvorgang.
Der Betrag wird dem Händlerkonto des Gastgebers beim Zahlungsdienstleister gutgeschrieben. Evovento nimmt Zahlungen der Teilnehmenden nicht entgegen und führt kein Sammelkonto.
Karten- und Kontodaten werden von Evovento nicht erhoben, nicht übermittelt und nicht gespeichert.
5.2 Preise und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der angezeigte Preis ist der Preis, den Teilnehmende zahlen. Es kommen keine Gebühren hinzu.
Von diesem Betrag behält Evovento eine Vermittlungsprovision ein. Ohne Abo beträgt sie 6 %. Der Gastgeber kann sie mit einem kostenpflichtigen Gebühren-Abo senken:
- 4 % — Abo „Wachstum", CHF 49 pro Monat
- 2 % — Abo „Partner", CHF 129 pro Monat
Ein Abo wird im Betreiberportal abgeschlossen, wird monatlich abgerechnet, verlängert sich automatisch und kann auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden; der Preis wird vor dem Abschluss angezeigt. Es wirkt ab Abschluss für danach getätigte Buchungen. Massgeblich für eine einzelne Buchung ist stets der Satz, der im Zeitpunkt dieser Buchung galt; eine spätere Änderung wirkt weder zugunsten noch zulasten einer Partei zurück.
Zusätzlich zur Provision fallen die Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters an. Sie werden von diesem erhoben, richten sich nach dem verwendeten Zahlungsmittel und werden nicht von Evovento übernommen; sie gehen zulasten des Gastgebers und werden zusammen mit der Provision von dem Betrag abgezogen, der ihm freigegeben wird.
Der Gastgeber entscheidet, ob er diese Gebühren selbst trägt oder bei der Festsetzung seines Ticketpreises berücksichtigt. Eine Weitergabe als gesonderter Zuschlag im Bezahlvorgang ist ausgeschlossen: für Teilnehmende bleibt der ausgeschriebene Ticketpreis der Betrag, der ihnen belastet wird.
Evovento ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig (MWSTG Art. 10 Abs. 2). Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben und keine ausgewiesen. Ob der einzelne Anlass des Gastgebers mehrwertsteuerpflichtig ist, beurteilt der Gastgeber selbst.
Pro Buchung können höchstens 10 Plätze auf einmal gebucht werden.
5.3 Verfügbarkeit der Einnahmen
Der gutgeschriebene Betrag ist bis zum Ende der Veranstaltung gesperrt; der Gastgeber kann bis dahin nicht darüber verfügen. Diese Sperre ist die Voraussetzung dafür, dass eine Absage jederzeit vollständig erstattet werden kann.
Nach dem Ende der Veranstaltung wird der Betrag innerhalb von 5 Werktagen freigegeben, abzüglich der Vermittlungsprovision. Wann die Gutschrift auf dem Bankkonto des Gastgebers erscheint, richtet sich nach dem Auszahlungsrhythmus des Zahlungsdienstleisters.
Ausgezahlt wird ausschliesslich auf ein auf den Namen des Gastgebers lautendes Bankkonto. Ist die Identitätsprüfung nicht abgeschlossen, bleibt der Betrag gesperrt, bis sie vorliegt.
6. Stornierung und Rückerstattung
6.1 Durch Teilnehmende
Die Stornobedingungen legt der Gastgeber fest, nicht Evovento. Er bestimmt, bis wann kostenlos storniert werden kann und was danach gilt — entweder als einfache Frist oder als Staffel mit abgestuften Erstattungssätzen. Evovento stellt diese Bedingungen dar und setzt sie durch, bestimmt sie aber nicht.
Die jeweils geltenden Bedingungen werden auf der Seite der Veranstaltung ausgewiesen und im Buchungsvorgang vor Abschluss der Zahlung als konkretes Datum angezeigt. Legt ein Gastgeber nichts fest, gilt ein Rückfallwert von 48 Stunden vor Beginn.
Eine einmal zugesagte Frist wird nicht nachträglich verschärft: solange bezahlte Buchungen bestehen, kann der Gastgeber sie nur verkürzen, nicht verlängern.
Rückerstattungen erfolgen auf dasselbe Zahlungsmittel, mit dem bezahlt wurde. Die Gutschrift beim Zahlungsdienstleister wird unverzüglich angestossen; wie lange sie bis zur Sichtbarkeit auf dem Konto braucht, bestimmt die Bank der zahlenden Person.
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung durch Teilnehmende: Der Zahlungsdienstleister erstattet seine Bearbeitungsgebühr (Transaktionsgebühr) nicht. Storniert eine teilnehmende Person, wird diese Gebühr vom Erstattungsbetrag abgezogen — der Erstattungsbetrag ist also der bezahlte Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühr, bei einer Teilerstattung anteilig. Der Gastgeber kann die Gebühr aus Kulanz selbst übernehmen; dann wird der volle Betrag erstattet. Die zu erwartende Erstattung wird vor der Stornierung angezeigt. Zu Lasten von Evovento geht die Bearbeitungsgebühr in keinem Fall.
Einlasskontrolle vor Ort: Der Gastgeber kontrolliert am Eingang den Ausweis. Deklariert die Veranstaltung ein Mindestalter, wird es dort geprüft. Wird der Einlass verweigert, weil das Alter unter der deklarierten Grenze liegt oder die erscheinende Person nicht mit der Buchung übereinstimmt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Auf diese Folge wird auf der Seite der Veranstaltung vor der Buchung hingewiesen. Eine Identitätsprüfung durch Evovento findet nicht statt.
6.2 Durch den Gastgeber
Sagt der Gastgeber ab, erhalten alle zahlenden Teilnehmenden den vollen Betrag zurück — unabhängig von jeder Frist. Die dabei anfallenden Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der Gastgeber; sie werden seinem Konto beim Zahlungsdienstleister belastet beziehungsweise mit seinen nächsten Einnahmen verrechnet — nie von Evovento getragen.
Wird ein Anlass in wesentlichen Punkten geändert (Termin, Ort, Inhalt), können Teilnehmende bis zum neuen Termin stornieren, unabhängig von der ursprünglichen Frist; für die Bearbeitungsgebühr des Zahlungsdienstleisters gilt Ziff. 6.1.
6.3 Häufige Stornierungen
Jede Stornierung verursacht Zahlungsgebühren und Aufwand. Wer innerhalb von 90 Tagen 5 Buchungen storniert, kann vorübergehend keine neuen Buchungen vornehmen. Bereits bestehende Buchungen und deren Stornorechte bleiben unberührt. Ab der 3. Stornierung wird darauf hingewiesen. Ältere Stornierungen fallen von selbst aus dem Zeitraum heraus — die Sperre löst sich also ohne Zutun wieder auf.
7. Pflichten und verbotene Inhalte
Nicht gestattet sind insbesondere:
- rechtswidrige, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder jugendgefährdende Inhalte
- Veranstaltungen, die es nicht gibt, oder irreführende Angaben zu Preis, Ort oder Inhalt
- Belästigung, Bedrohung oder Ausspähen anderer Nutzerinnen und Nutzer
- gewerbliche Werbung ohne Bezug zur Veranstaltung
- Umgehen der Plattform, um eine vermittelte Buchung ausserhalb abzuwickeln
- automatisiertes Auslesen der Plattform sowie das Umgehen technischer Schutzmassnahmen
Verstösse können zur Entfernung von Inhalten und zur Sperrung des Kontos führen. Vor einer dauerhaften Sperrung wird die betroffene Person unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, ausser die Verzögerung würde Dritte gefährden oder Evovento rechtlich belasten. Eine Sperrung kann unter info@evovento.ch beanstandet werden; die Beanstandung wird von einer Person geprüft.
Wird ein Konto gesperrt, berührt das bestehende Buchungen und die daraus folgenden Erstattungsansprüche nicht.
8. Verfügbarkeit
Evovento bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nachfrageschwache Zeiten gelegt. Eine Störung der Plattform lässt Buchungen und Erstattungsansprüche unberührt; sie werden nachgeholt.
9. Haftung
Für die Veranstaltung haftet der Gastgeber. Für den Betrieb der Plattform und die korrekte Abwicklung von Zahlung und Rückerstattung haftet Evovento.
Evovento haftet für Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt und der Höhe nach auf den Betrag der betroffenen Buchung. Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Für Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzer einstellen, haftet Evovento nicht. Bei Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts wird dieser entfernt.
10. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen werden mit einem neuen Fassungsstand veröffentlicht. Bei wesentlichen Änderungen wird bei der nächsten Anmeldung erneut um Zustimmung gebeten. Welcher Fassung zugestimmt wurde, wird zum Nachweis festgehalten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin (Wetzikon ZH). Zwingende Gerichtsstände zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten — namentlich Art. 32 ZPO sowie zwingende Bestimmungen am Wohnsitz von Verbrauchern im EU-/EWR-Raum — bleiben vorbehalten.
12. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.